Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bemühen sich gemeinsam,
die Diskriminierung auszurotten und dem Grundprinzip der Beachtung
der Grundrechte zum Durchbruch zu verhelfen. Schon bald werden
in allen EU-Staaten neue Gesetze zum Schutz der Bürger in Kraft
treten, denn jeder Mensch hat unabhängig von seiner Herkunft oder
seinem Aufenthalts- und Beschäftigungsort ein Recht auf Fairness
und Gleichbehandlung.
Im Jahr 2000 wurden europäische Gesetze so genannte Richtlinien
verabschiedet, in denen Diskriminierungen aus Gründen der Rasse,
der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verurteilt
wurden. Die Regierungen aller Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet,
ihre eigenen nationalen Gesetze bis Ende 2003 an diese Richtlinien
anzupassen. Die Entscheidung ist jedem Land anheim gestellt, wie
es dies entsprechend seiner nationalen Traditionen und Rechtssysteme
am besten erreicht.
Eine der beiden einschlägigen Richtlinien betrifft die Rassengleichheit.
Sie verbietet die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der
ethnischen Herkunft und deckt die meisten Bereiche des täglichen
Lebens ab, in denen eine ungleiche Behandlung vorkommen kann.
Dazu gehören unter anderem der Zugang zu selbständiger und unselbständiger
Erwerbstätigkeit, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen,
das Arbeitsentgelt und die mit der Tätigkeit verbundenen Rechte
und Vorteile. Erfasst werden jedoch auch der Zugang zu Berufsaus-
und -weiterbildung, Sozialversicherungsleistungen, Gesundheitsdiensten
und gleiches Recht auf den Erwerb oder die Miete von Gütern und
Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.
Die Regierungen sind übereingekommen, die für die Einhaltung
dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen bis zum 19. Juli 2003
einzuführen. In einigen Ländern müssen dafür neue Gesetze erlassen
werden, in anderen bedeutet dies eine Änderung bereits bestehender
Gesetze. In allen Ländern müssen die Regierungen darüber hinaus
eine Stelle benennen, die Personen, die aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit
diskriminiert wurden, praktische und unabhängige Unterstützung
bei der Weiterverfolgung ihrer Klage und der Durchsetzung ihres
Rechtsanspruchs gewährt. Das bedeutet, dass gegebenenfalls eine
Stelle zur Wahrnehmung dieser Aufgaben neu einzurichten ist.
Die zweite Richtlinie betrifft die Schaffung von gleichen Rechten
und Chancen im Bereich Beschäftigung und Ausbildung, einem Schlüssel
zu sozialer Anerkennung, Erfolg und Lebensqualität. Die Richtlinie
verbietet daher die Diskriminierung aufgrund der Religion, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Diesbezüglich
sind die Regierungen übereingekommen, die notwendigen Änderungen
in der nationalen Gesetzgebung bis zum 2. Dezember 2003 vorzunehmen,
wobei sie die Möglichkeit haben, eine Zusatzfrist von bis zu drei
Jahren in Anspruch zu nehmen, um die Bestimmungen über die Diskriminierung
aufgrund einer Behinderung oder des Alters umzusetzen. Wenn sie
diese Zusatzfrist in Anspruch nehmen, müssen sie jedoch jährlich
Bericht über die Maßnahmen erstatten, die sie zur Bekämpfung dieser
Diskriminierungen ergreifen, wie auch über ihre Fortschritte im
Hinblick auf die vollständige Anpassung der nationalen Gesetzgebung
an die Richtlinie.
Die Schaffung einer Reihe wirksamer Antidiskriminierungsgesetze
ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung. Diese
Gesetze bieten nicht nur diskriminierten Personen Schutz, sondern
sie schaffen ein soziales Klima, das der Diskriminierung von Minderheiten
bereits im Vorfeld einen Riegel vorschiebt. Mit Gesetzen allein
lässt sich jedoch das gesteckte Ziel nicht erreichen. Zur Überwindung
der Diskriminierung bedarf es einer Änderung der Einstellungen
und des Verhaltens. Diese Notwendigkeit wurde anlässlich der Verabschiedung
der Richtlinien erkannt. Daher wurde gleichzeitig ein Aktionsprogramm
zur Förderung dieser grundlegenden Änderungen gestartet. Zweck
des Programms ist die Unterstützung von Aktivitäten zur Bekämpfung
sowohl der Diskriminierung wie der Diskriminierungsgründe. Gleichzeitig
soll auf das Problem sowie die EU-weit zu seiner Bewältigung ergriffenen
Maßnahmen aufmerksam gemacht werden.
Das Aktionsprogramm läuft bis 2006. Im Rahmen des Programms werden
Studien finanziert, die das Verständnis im Bereich der Diskriminierung
verbessern und die Einschätzung der Effektivität von Maßnahmen
zur Förderung der Gleichbehandlung fördern sollen. Es finanziert
EU-weit Informationsnetze zwischen Einzelnen und Organisationen,
insbesondere für den gegenseitigen Austausch bewährter Verfahren.
Zu guter Letzt unterstützt das Programm Aktivitäten zur Sensibilisierung
der Menschen, zur Information über ihre neuen Rechte und Pflichten
und zur Überwindung diskriminierender Einstellungen und Verhaltensweisen.
Zusammenfassung des Berichts
Die Veröffentlichung dieses Berichts ist Teil der Sensibilisierungsmaßnahmen
des Aktionsprogramms. Im ersten Teil des Berichts werden die Grundzüge
der Richtlinien und die zu einer wirksamen Bekämpfung der Diskriminierung
erforderlichen Maßnahmen dargelegt. Es folgt ein Überblick über
die Vorkehrungen der Regierungen der Europäischen Union zur Umsetzung
der Richtlinien. Der Bericht beschreibt, welche rechtlichen Veränderungen
für das Verbot der Diskriminierung vorgenommen und welche unterstützenden
Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Opfer
eine Anlaufstelle finden und eine angemessene Entschädigung erhalten.
Sinn und Zweck des Berichts ist sowohl, über aktuelle Ereignisse
zu informieren, als auch die Aufmerksamkeit auf besondere neue
Maßnahmen zu lenken, die anderen Regierungen als Beispiel für
bewährte Verfahren bei der Erreichung derselben Ziele dienen können.
Der zweite Teil wendet sich dem Aktionsprogramm zu. Es werden
einige Kooperationsprojekte beschrieben, die von Personen in verschiedenen
EU-Ländern zur Bekämpfung von Diskriminierungen und deren Ursachen
durchgeführt werden. Der Zweck ist wiederum, praktische Beispiele
für Maßnahmen aufzuzeigen, die zum Abbau von Diskriminierungen
beitragen und die Chancen der Menschen fördern, ungeachtet ihrer
persönlichen Eigenschaften gleich und fair behandelt zu werden.
Darüber hinaus wird ein Überblick über die Aktivitäten der von
dem Programm finanzierten Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen
gegeben, die EU-weit Einrichtungen im Kampf gegen verschiedene
Formen der Diskriminierung miteinander verbinden.